Branche · Stationäre Versorgung

Patientensicherheit ist auch IT-Sicherheit.

In Kliniken treffen drei Welten aufeinander: medizinischer Auftrag, Verwaltungsroutine und ein gewachsenes IT-Ökosystem. Wir helfen, alle drei zusammenzubringen. Ohne Versorgung zu verlangsamen.

Was Sie bekommen

  • §391 SGB V – IT-Sicherheit im Krankenhaus. Stand der Technik nach der DigiG-Überführung (vormals §75c SGB V) ableiten, dokumentieren, mit Geschäftsführung und Aufsicht abstimmen.
  • KHZG begleiten. Förderfähige Vorhaben in IT-Sicherheit aufsetzen, prüfsicher abrechnen, ohne Förderdruck zur Pflichtkür zu machen.
  • KRITIS-Schwellen. Bei Erreichen der Schwelle gelten andere Regeln. Wir prüfen, planen und führen durch §8a-Audit.
  • Medizinprodukte und SaMD. Anbindung von Geräten, Cybersecurity nach IEC 81001-5-1, MDR-konforme technische Dokumentation.
  • Notfall- und Krisenpläne. Was tun, wenn das KIS still steht? Manuelle Prozesse, Kommunikation, Wiederanlauf. Geübt.
  • Aufsichts- und Datenpannenkommunikation. Souverän gegenüber Aufsicht, Patienten, Trägern und Presse. Auch unter Druck.