Leistung · Healthcare

Gesundheitsdaten verdienen mehr als Mittelmaß.

Patientendaten sind das Sensibelste, was eine Organisation verarbeiten kann. Wir bringen Datenschutz, Informationssicherheit und Medizinprodukte-Recht zusammen. Von der Praxis bis zur SaMD-Plattform.

Was Sie bekommen

  • §391 SGB V (vormals §75c). IT-Sicherheit in Krankenhäusern: Stand der Technik dokumentieren und nachweisen. Auditfähig, ohne Theater. §75c wurde durch das DigiG (März 2024) in §391 SGB V überführt.
  • §390 SGB V & KBV-Richtlinie. Mindestmaßnahmen für Vertragsärzte umsetzen – und über die Pflichtkür hinaus auf den Stand der Technik anheben. §75b SGB V wurde durch das DigiG (26.03.2024) aufgehoben und in §390 SGB V überführt.
  • KHZG-Förderkriterien. Förderfähige IT-Sicherheitsprojekte konzipieren und Verwendungsnachweise sauber führen.
  • MDR / IVDR / MPDG. Datenschutz und Cybersecurity in der technischen Dokumentation für Medizinprodukte und SaMD.
  • EHDS vorbereiten. Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten verstehen und vorbereiten, ohne Patientenrechte zu schwächen.
  • Telematik & ePA. Anbindung an Telematikinfrastruktur und elektronische Patientenakte datenschutzkonform begleiten.
  • 12. Kapitel SGB V (§§ 384–395). Interoperabilität und Cybersicherheit im Gesundheitswesen – von §391 (IT-Sicherheit Krankenhäuser) über §393 (Cloud-Computing) bis §395 (Nationales Gesundheitsportal). Wir ordnen die Pflichten ein.